Irrtum über Steuerfolgen im Ehevertrag
Im Rahmen eines Zugewinnausgleichs wurden GmbH-Anteile übertragen. Das Finanzamt sah darin eine steuerpflichtige Veräußerung. Daraufhin änderten die Ehegatten die notarielle Vereinbarung und wollten die Übertragung rückabwickeln. Hierüber hatte der Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden.
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