Sinzig&Bauer

Erfahrung macht den Unterschied

Kompetent und zuverlässig sind wir seit 1972 als Steuer- und Unternehmensberater im Köln-Bonner Raum tätig. Jahrzehnte der Erfahrung, Zukunftsorientierung und Transparenz bilden die Basis für ein gewachsenes Vertrauensverhältnis zwischen Kanzlei und Mandant.

Steuerberatung für Privatpersonen

Wir sind stolz, dass unsere Mandanten über Jahrzehnte unserer Beratung vertrauen - egal ob es sich um Steuererklärungen oder allgemeine steuerliche und wirtschaftliche Fragen handelt.

Steuerberatung für Unternehmen & Selbstständige

Wir legen großen Wert darauf, unseren Mandanten auf Augenhöhe zu begegnen. Deshalb begleiten, coachen und gestalten wir gemeinsam - von der Existenzgründung, über die Unternehmensweiterentwicklung bis hin zum Abwägen der geeigneten Gesellschaftsform.

 

Steuernachrichten

  • Fast 14 Millionen nutzen Pendlerpauschale

    Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, nutzten im Jahr 2020 13,8 Millionen Beschäftigte die Entfernungspauschale, besser bekannt als Pendlerpauschale. Die Zahlen sind aufgrund der Fristen zur Steuerveranlagung erst jetzt verfügbar.

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  • Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß erachtet und eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung vom 26. März 2025 wurde mit Spannung erwartet.

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  • Stärkere Nachfrage nach Elterngeld Plus

    Im Jahr 2024 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 1,67 Millionen Frauen und Männer Elterngeld erhalten. Das waren rund 5,4 Prozent weniger als 2023. Gestiegen ist dabei die Nachfrage nach Elterngeld Plus.

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  • Lieferung von Mieterstrom

    Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom eine Hauptleistung im Rahmen der Vermietung von Wohnraum darstellt. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

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  • Tätowierer: Handwerker oder Künstler?

    Die Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass keine Gewerbesteuer zu zahlen ist. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf festgestellt.

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  • Vereinbarung über Tantiemen in einer Aktiengesellschaft

    Vergütungsvereinbarungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vorstandsmitglied sind steuerlich anzuerkennen. Nur in Ausnahmefällen kann eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden, die dann zu höheren Körperschaftsteuern beim Unternehmen führt.

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So finden Sie zu uns

Steuerberatungskanzlei
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Rolf Sinzig
Steuerberater

Dipl.-Kfm. Jens Bauer
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