Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
Je nach Zweck kann der Jahresabschluss nach handelsrechtlichen (HGB) und steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zu bilanzieren. Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach Art und Größe des Betriebes und der damit zusammenhängenden Publizitätspflichten sowie der Anforderungen des Mandanten.
Wir, als Steuerberatungskanzlei, sind uns bewusst, dass der Jahresabschluss das Aushängeschild Ihres Unternehmens gegenüber Gesellschaften, Partnern, Lieferanten und vor allem auch der Banken ist.
Unser Leistungsangebot umfasst die Erstellung von:
- Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG,
- Eröffnungsbilanz,
- Jahresabschluss mit Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung
- ggf. Anhang
- ggf. Lagebericht
- ggf. Kapitalflussrechnung (Cash-Flow)
- Zwischenabschluss
- Auseinandersetzungsbilanz
- Liquidationsbilanz
- Erläuterungsbericht
Kontakt
Steuerberatungskanzlei
Sinzig & Bauer
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Deutschland
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