Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument
Arbeitgeber müssen Beschäftigten bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen. Diese Verpflichtung kann grundsätzlich auch durch ein elektronisches Dokument zum Abruf in einem digitalen Mitarbeiterpostfach erfüllt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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