Mittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54.066 Euro
Der mittlere Bruttojahresverdienst, gemessen am Median, lag 2025 in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen bei 54.066 Euro. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.
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Kompetent und zuverlässig sind wir seit 1972 als Steuer- und Unternehmensberater im Köln-Bonner Raum tätig. Jahrzehnte der Erfahrung, Zukunftsorientierung und Transparenz bilden die Basis für ein gewachsenes Vertrauensverhältnis zwischen Kanzlei und Mandant.
Wir sind stolz, dass unsere Mandanten über Jahrzehnte unserer Beratung vertrauen - egal ob es sich um Steuererklärungen oder allgemeine steuerliche und wirtschaftliche Fragen handelt.
Wir legen großen Wert darauf, unseren Mandanten auf Augenhöhe zu begegnen. Deshalb begleiten, coachen und gestalten wir gemeinsam - von der Existenzgründung, über die Unternehmensweiterentwicklung bis hin zum Abwägen der geeigneten Gesellschaftsform.
Der mittlere Bruttojahresverdienst, gemessen am Median, lag 2025 in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen bei 54.066 Euro. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.
Weiterlesen...Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht allgemein verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Weiterlesen...Die rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) auf Schenkungen, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 09.11.2016 erfolgt sind, ist verfassungsrechtlich zulässig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Weiterlesen...Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für ein antragsloses Kindergeld beschlossen. Danach soll das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden. Die Bundesregierung möchte damit bürokratische Hürden für Familien abbauen.
Weiterlesen...Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.
Weiterlesen...Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen auch dann kein erzieltes Einkommen dar, wenn sie in Raten geleistet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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Rolf Sinzig
Steuerberater
Dipl.-Kfm. Jens Bauer
Steuerberater