STEUERBERATER BAUER
Erfahrung macht den Unterschied
Kompetent und zuverlässig sind wir seit 1972 als Steuer- und Unternehmensberater im Köln-Bonner Raum tätig. Jahrzehnte der Erfahrung, Zukunftsorientierung und Transparenz bilden die Basis für ein gewachsenes Vertrauensverhältnis zwischen Kanzlei und Mandant.
Steuerberatung für Privatpersonen
Wir sind stolz, dass unsere Mandanten über Jahrzehnte unserer Beratung vertrauen – egal ob es sich um Steuererklärungen oder allgemeine steuerliche und wirtschaftliche Fragen handelt.
Steuerberatung für Unternehmen & Selbstständige
Wir legen großen Wert darauf, unseren Mandanten auf Augenhöhe zu begegnen. Deshalb begleiten, coachen und gestalten wir gemeinsam – von der Existenzgründung, über die Unternehmensweiterentwicklung bis hin zum Abwägen der geeigneten Gesellschaftsform.
Steuernachrichten
Erbschaftsteuer: Begünstigtes Grundstück kann auch Garten und Zufahrt umfassen
Ein Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden hat, können neben dem Wohngrundstück auch weitere, mitgenutzte Flächen in
Bundeskabinett beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
Das Bundeskabinett hat am 12.8.2026 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Unter anderem sieht der Entwurf Änderungen beim Kapitalertragsteuerverfahren, bei der elektronischen
Testament erfordert Unterschrift Zeichnung nicht ausreichend
Die Unterschrift unter einem Testament erfordert das Element des Schreibens. Handelt es sich stattdessen um eine Zeichnung, ist das Testament formnichtig. Dies gilt nach einem
Gründungsinteresse steigt häufig aus Sorge um den Arbeitsplatz
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verzeichnen bundesweit mehr Menschen, die sich zu einer Gründung informieren und beraten lassen. Dabei spielt immer häufiger die Sorge um
Beamte: Pauschale Beihilfe mindert Sonderausgabenabzug
Beamte, die gesetzlich krankenversichert sind, können eine sogenannte pauschale Beihilfe erhalten. Dabei übernimmt der Dienstherr, ähnlich einem Arbeitgeberanteil, 50 Prozent der Beiträge. Nach einem aktuellen
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober in Sachen Erbschaftsteuer
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird im Oktober über die Verschonung von Betriebsvermögen und weitere Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) verhandeln. Die Entscheidungen werden seit
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Dipl.-Kfm. Jens Bauer Steuerberater
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