Keine doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil

Ein Arbeitnehmer wollte Aufwendungen für sein Wohnmobil steuerlich als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung ansetzen. Das Finanzamt lehnte dies ab. Auch seine Klage beim Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hatte keinen Erfolg.