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Tag: 14. September 2026

Mitarbeiterbeteiligungen: Keine Steuerbefreiung bei Ausschluss einzelner Gruppen

Der Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von der Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist schädlich für die Steuerfreiheit der daraus resultierenden geldwerten Vorteile. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

© 2026 Dipl.-Kfm. Jens Bauer Steuerberater Troisdorf

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