Doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen

Selbstständige können eine betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung haben – mit der Folge, dass sie für Familienheimfahrten nicht mehr Aufwand steuerlich geltend machen können als Arbeitnehmer mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.