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Tag: 26. Oktober 2026

Unterhaltsleistungen: Keine Sonderausgaben im Trennungsjahr

Der Sonderausgaben-Abzug von Unterhaltsleistungen an den dauernd getrenntlebenden Ehegatten ist für den Veranlagungszeitraum der Trennung ausgeschlossen. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden.

© 2026 Dipl.-Kfm. Jens Bauer Steuerberater Troisdorf

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