Keine Sonderabschreibung für Abriss und Neubau
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.
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